Im Erstkontakt klären wir, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung durch die Stiftung grundsätzlich erfüllt sind.
3. Gesuch
Erweist sich eine finanzielle Unterstützung als grundsätzlich möglich, erfolgt die Einreichung des Gesuchs über die behandelnde Tierarztpraxis oder eine anerkannte Institution.
4. Unterlagen
Benötigen wir weitere Angaben oder Unterlagen, melden wir uns direkt bei Ihnen.
5. Entscheid
Nach Eingang aller entscheidungsrelevanten Unterlagen entscheidet die Stiftung über eine mögliche finanzielle Unterstützung.
Im Interesse der Tiere
Die Stiftung arbeitet schlank, schnell und zweckgebunden im Interesse der Tiere. Entscheidungen erfolgen zeitnah nach Eingang der vollständigen Unterlagen.