Rettung und Vermittlung von vernachlässigten Hunden
Die Stiftung bewilligt das Gesuch eines Antragsstellers:
A Kostenübernahme durch die Stiftung
1. Tierarzt
Gesundheitscheck
Blutbild, Röntgenaufnahmen usw.
Massnahmen je nach Befund
Reinigung/Entfernung von Zähnen, Ohren, Operationen usw.
Obligatorisch
Impfungen, Kastration
2. Pflegefamilie
Pflegekosten
Futter, Tierarzt, Medizin, Pflegekosten, Auslagen
3. Adoption
Gnadenhof für nicht mehr vermittelbare Hunde
Kosten für den Aufenthalt
Neuer Halter
Kann der neue Halter/die neue Halterin aufgrund seiner/ihrer finanziellen Situation die Kosten für das tägliche Futter, Tierarztbesuch usw. nicht tragen, kann die Stiftung – auf Gesuch hin – finanzielle Unterstützung bieten.
B Pflegefamilien
Mithilfe bei der:
Bereitstellung von geeigneten Pflegeplätzen, die den Hund bis zur Adoption begleiten.
C Vermittlungstätigkeit
Mithilfe bei der:
Bearbeitung der eingegangenen Gesuche
Überprüfung, ob der potenzielle neue Platz für die individuellen Bedürfnisse des Hundes geeignet ist. Die Verhältnisse werden vor Ort begutachtet, damit sichergestellt werden kann, dass der Hund am richtigen Ort landet.
D Adoption
Mithilfe:
Erfüllt der neue Halter die Voraussetzungen für eine angemessene Hundehaltung, wird der Hund adoptiert. Die neuen Halter bezahlen eine Gebühr.
Die Franziska Schären Stiftung verbleibt
bis zum Tode des Tieres
mit den neuen Haltern in Kontakt.