Notfallnummer für Tierärzte / Institutionen

079/351 65 75
Franziska Schären

(Private können nicht anrufen)

Hilfeleistung ad hoc für

Lebenserhaltende Sofortmassnahmen

Erste Hilfe bei einem Notfall:

Grundsatz

Die Franziska Schären Stiftung agiert in einem kleinen, persönlichen Rahmen und kann bei Notfällen schnell und direkt handeln. Sollte eine finanzielle Absicherung für die Erstversorgung erforderlich sein, ist die Stiftung in der Lage, unmittelbar Entscheidungen zu treffen und Hilfe zu leisten.

Hilfeleistung ad hoc für

Lebenserhaltende Sofortmassnahmen
im Rahmen von Fr……….

Der anschliessenden Abrechnung ist ein ärztliches Zeugnis beizulegen, das Folgendes enthält:

  1. Indikation (Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Massnahme)
  2. Medizinische Intervention (Durchgeführte Massnahmen)
  3. Zeitraum und Ort (Datum, Uhrzeit und Ort der Massnahmen)
  4. Daten der Person, die das Tier bringt (Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer, Beziehung zum Tier, z.B. Halter, Finder, Beauftragter)
    Unterschrift der Person, die das Tier gebracht hat, eventuell
  5. Verantwortlicher Arzt (Name, Unterschrift, gegebenenfalls Stempel)

 

Rechnungsstellung an:
SFS