Wie es funktioniert

Für Tierärzte & Institutionen

In vier Schritten zur Kostengutsprache – von der telefonischen Anfrage bis zur direkten Abrechnung. Folgen Sie einfach dem Ablauf.

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Erstkontakt

+41 79 351 65 75 · info@franziska-schaeren-schweiz.ch

Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich ausschliesslich durch Tierärzte, tierärztliche Institutionen oder anerkannte Institutionen – und immer zuerst telefonisch. Ist keine telefonische Erreichbarkeit gegeben, kann die behandelnde Tierarztpraxis das Gesuch per E-Mail einreichen. Wir melden uns in diesem Fall zeitnah bei der einreichenden Praxis zurück.

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Antrag auf Kostengutsprache

Die behandelnde Tierarztpraxis oder Institution reicht ein Gesuch ein mit folgenden Angaben:

  • Angaben zum Tier
  • Angaben zum Tierhalter
  • Diagnose / Prognose (Tierärztliche Einschätzung)
  • Geplante medizinische Behandlung
  • Kostenaufstellung
  • Zeitraum der Behandlung

Bitte laden Sie das Gesuchsformular als PDF herunter, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es anschliessend per E-Mail an info@franziska-schaeren-schweiz.ch.

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Prüfung und Kostengutsprache

Die Stiftung prüft das Gesuch und entscheidet über eine Kostengutsprache. Die Beurteilung erfolgt ausschliesslich nach:

  • medizinischer Dringlichkeit
  • tierwohlbezogener Notwendigkeit
  • verfügbaren finanziellen Mitteln

Die Stiftung sendet die Bestätigung der Kostengutsprache zeitnah per E-Mail.
Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

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Direkte Abrechnung

Bei Zusage erfolgt die finanzielle Unterstützung ausschliesslich direkt an die behandelnde Tierarztpraxis oder die zuständige Institution. Rechnungen müssen die vollständigen Tierdaten sowie die Rechnungsadresse der Stiftung enthalten:

Franziska Schären Stiftung
Bernstrasse 69
3018 Bern

Die fertige Rechnung ist anschliessend per E-Mail an info@franziska-schaeren-schweiz.ch zu senden.