Telefonnummer für Tierärzte / Institutionen
+41 76 292 47 77 / Angela Bertolini
Wenn nicht erreichbar:
Franziska Schären / +41 79 351 65 75
Finanzielle Hilfeleistung ad hoc für lebenserhaltende Sofortmassnahmen
Der Betrag für die dringende Kostengutschrift wird nach sehr kurzer Absprache mit dem Tierarzt verbindlich festgelegt und anschliessend von uns schriftlich bestätigt.
Erste Hilfe in einer Ausnahmesituation:
Grundsatz
Die Franziska Schären Stiftung agiert in einem kleinen, persönlichen Rahmen und kann bei Notfällen schnell und direkt handeln. Sollte eine finanzielle Absicherung für die Erstversorgung erforderlich sein, ist die Stiftung in der Lage, unmittelbar Entscheidungen zu treffen und Hilfe zu leisten.
Der anschliessenden Abrechnung ist ein ärztliches Zeugnis beizulegen, das Folgendes enthält:
- Indikation (Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Massnahme)
- Medizinische Intervention (Durchgeführte Massnahmen)
- Zeitraum und Ort (Datum, Uhrzeit und Ort der Massnahmen)
- Daten der Person, die das Tier bringt (Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer, Beziehung zum Tier, z.B. Halter, Finder, Beauftragter)
Unterschrift der Person, die das Tier gebracht hat, eventuell - Verantwortlicher Arzt (Name, Unterschrift, gegebenenfalls Stempel)
Rechnung ausstellen (mit Namen und Daten des behandelten Tieres) an:
Franziska Schären Stiftung
Bernstrasse 69
CH-3018 Bern
info@franziska-schaeren-schweiz.ch
+41 79 351 65 75
Hilfe bei diversen Massnahmen (Operationen, Hilfsmittel, Medikamente etc.)
Nachbesprechung der Notfallintervention
Die Frage, wie das Tier nach einer Sofortmassnahme weiterbehandelt werden soll, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Art der Verletzung oder Erkrankung des betroffenen Tieres und der verfügbaren Ressourcen. Hier sind einige allgemeine Schritte, die nach einer Sofortmassnahme folgen können:
- Diagnose durch den Tierarzt
- Medizinische Nachsorge (auf Basis einer umfassenden Anamnese)
- Behandlungsplan (der den jeweiligen Umständen und Bedürfnissen gerecht wird)
- Erfassen eines Kostenrahmens
- Entscheid über eventuelle weitere partielle Unterstützung