Telefonnummer für Tierärzte / Institutionen

+41 76 292 47 77 / Angela Bertolini

Wenn nicht erreichbar:
+41 79 351 65 75 / Franziska Schären

Finanzielle Hilfeleistung ad hoc für lebenserhaltende Sofortmassnahmen

Der Betrag für die dringende Kostengutschrift wird nach sehr kurzer Absprache mit dem Tierarzt verbindlich festgelegt und anschliessend von uns schriftlich bestätigt.

Erste Hilfe in einer Ausnahmesituation:

Grundsatz

Die Franziska Schären Stiftung agiert in einem kleinen, persönlichen Rahmen und kann bei Notfällen schnell und direkt handeln. Sollte eine finanzielle Absicherung für die Erstversorgung erforderlich sein, ist die Stiftung in der Lage, unmittelbar Entscheidungen zu treffen und Hilfe zu leisten.

Hilfe bei diversen Massnahmen (Operationen, Hilfsmittel, Medikamente etc.)

Nachbesprechung der Notfallintervention

Wie das Tier nach einer Sofortmassnahme weiterbehandelt werden soll, hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Diagnose durch den Tierarzt 
  2. Medizinische Nachsorge (auf Basis einer umfassenden Anamnese)
  3. Behandlungsplan (der den jeweiligen Umständen und Bedürfnissen gerecht wird)
  4. Erfassen eines Kostenrahmens
  5. Entscheid über eventuelle weitere partielle Unterstützung

Pflichtangaben:

  • Halter des Tieres
  • Art / Rasse / Chipnummer / Name / Alter / Farbe
  • Behandlungsdatum/-zeitraum
  • Detaillierte Behandlungskosten
  • Rechnungsbetrag

Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an die behandelnde Tierarztpraxis oder zuständige Stelle. Direktzahlungen an Privatpersonen sind ausgeschlossen.

Rechnungsstellung:

Wichtig! Rechnung zwingend ausstellen (mit Namen und Daten des behandelten Tieres) auf und an:

Franziska Schären Stiftung
Bernstrasse 69
CH-3018 Bern

info@franziska-schaeren-schweiz.ch